Beihilfe für alle Arzneien vom Arzt
Beamte haben jetzt wieder eine Chance, Beihilfe für alle ärztlich verordneten Medikamente zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die im Jahr 2004 beschlossene Beschränkung auf verschreibungspflichtige Arzneien für unwirksam erklärt.
Beamte können mit einer ergänzenden Krankenversicherung zur Beamten-Beihilfe ihre Eigenfürsorge absichern. Die Behörden in Karlsruhe beteiligen sich an den Krankheitskosten im Rahmen der Fürsorgepflicht prozentual. Die Höhe der Beteiligung hängt vom Verdienst und den Lebensumständen der zu versichernden Person ab.
Krankheitskosten, die nicht vom Staat mit der Fürsorgeversicherung abgedeckt werden, müssen Beamte selbst versichern. Um nicht im Krankheitsfall in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, sollten Sie diese Versorgungslücke unbedingt mit einer ergänzenden Beihilfe-Versicherung schließen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie aufkommende Krankheitskosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.
Hier finden Sie mehr Informationen über ergänzende Beamten-Beihilfe.